Fahrzeug | Krafträder bis max.125 ccm und max.11 KW (15 PS) - Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW / kg Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50 ccm oder über 45 km/h - Leistung max. 15 kW Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h entfällt. |
Mindestalter | 16 Jahre |
Ausbildung | in Theorie & Praxis |
Prüfung | in Theorie & Praxis |
Erfordert | Lichtbild, Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen(*), Personalausweis |
(*) entfällt bei vorhandener Fahrerlaubnis | |
Einschluss | Klasse AM |
Klasse B196
Hierbei kann man die Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern, das berechtigt Sie zum Führen von leichten Motorrädern (125 ccm/11KW mit dem Verhältnis Leistung/Gewicht von max. 0,1 KW/Kg). Es handelt es sich nicht um einen Motorradführerschein, sondern um eine Fahrerschulung ohne Prüfung. Somit stellt B196 keine neue Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung der bereits bestehenden Klasse B dar. Ein Aufstieg nach 2 Jahren zur Klasse A2 ist somit nicht möglich.
Voraussetzungen sind Mindestalter 25 Jahre und 5 Jahre durchgehend die Klasse B.
Die Ausbildung umfasst per Gesetz 4 theoretische und 5 praktische Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.