Fahrzeug | Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, Al, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 KG, aber nicht mehr als 7500 KG und die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrersitz ausgelegt und gebaut sind. (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 KG) |
Mindestalter |
18 Jahre, Vorbesitz der Führerscheinklasse B notwendig (gewerbliche Nutzung nur mit Grundqualifikation) |
Ausbildung | in Theorie & Praxis |
Prüfung | in Theorie & Praxis |
Erfordert | Lichtbild, Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, Personalausweis |
Eingeschlossene Klassen | keine |