Fahrzeug Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, Al, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 KG,
aber nicht
mehr als 7500 KG und die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrersitz ausgelegt und gebaut sind.
(
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 KG)
Mindestalter

18 Jahre, Vorbesitz der Führerscheinklasse B notwendig (gewerbliche Nutzung nur mit Grundqualifikation)

Ausbildung in Theorie & Praxis
Prüfung in Theorie & Praxis
Erfordert Lichtbild, Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, Personalausweis
Eingeschlossene Klassen keine