Fahrzeug |
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug - der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse mehr - der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr |
Mindestalter |
18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig (gewerbliche Nutzung nur mit Grundqualifikation) |
Ausbildung | in Praxis |
Prüfung | in Praxis |
Erfordert | Lichtbild, Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, Personalausweis |
Eingeschlossene Klassen | BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist |