Fahrzeug

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

   -  der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse mehr
      als 750 KG bestehen, aber die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 KG nicht übersteigt.

   -  der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
      als 3500 KG bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 KG nicht übersteigt.

Mindestalter

18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig (gewerbliche Nutzung nur mit Grundqualifikation)

Ausbildung in Praxis
Prüfung in Praxis
Erfordert Lichtbild, Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, Personalausweis 
Eingeschlossene Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist