Fahrzeug | KFZ der Klasse B mit Anhänger mehr als 750 kg aber max. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht - Fahrzeugkombination über 4,25 t bis max. 7 t zG |
Mindestalter | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren) |
Ausbildung | in Praxis |
Prüfung | in Praxis |
erfordert | Vorbesitz Klasse B, Lichtbild, Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen(*), Personalausweis |
(*) entfällt bei vorhandener Fahrerlaubnis |