Fahrzeug |
Zugmaschinen bis 60 km/h. Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit (jeweils auch mit Anhänger), die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Bis zum 18. Lebensjahr dürfen Zugmaschinen nur mit 40 km/h Höchstgeschwindigkeit geführt werden. |
Mindestalter |
16 Jahre |
Ausbildung |
in Theorie & Praxis |
Prüfung |
in Theorie & Praxis |
Erfordert |
Lichtbild, Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen, Personalausweis |
(*) entfällt bei vorhandener Fahrerlaubnis |
Einschluss |
Klasse AM und L |